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Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ist ein Baustein des sogenannten Wachstumschancengesetzes. Zusätzlich ist das Thema E-Rechnung eng mit der geplanten Einführung eines einheitlichen digitalen Steuermeldesystems verknüpft.

Für B2B-Geschäfte werden als E-Rechnung entsprechend der EU-Norm EN 16931 nur bestimmte Formate akzeptiert, wie beispielsweise X-Rechnung oder ZUGFeRD in der jeweils aktuellen Version.

WICHTIG: Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung!

Auswirkungen auf das Handwerk

Handwerker und andere Unternehmer, die Leistungen im B2B-Bereich erbringen, sind von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnung betroffen. Dies gilt auch für Vermieter, die steuerpflichtig an andere Unternehmer vermieten.

Seit 2025 müssen sie in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu erstellen und zu verarbeiten. Ab 2027 ist es für uns Pflicht, elektronische Rechnungen zu versenden.









    PDF im ZUGFeRD-Format per E-MailPDF im ZUGFeRD-Format per FTPX-Rechnung (XML-Datei)