Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung
Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ist ein Baustein des sogenannten Wachstumschancengesetzes. Zusätzlich ist das Thema E-Rechnung eng mit der geplanten
Einführung eines einheitlichen digitalen Steuermeldesystems verknüpft.
Für B2B-Geschäfte werden als E-Rechnung entsprechend der EU-Norm EN 16931 nur
bestimmte Formate akzeptiert, wie beispielsweise X-Rechnung oder ZUGFeRD in der
jeweils aktuellen Version.
WICHTIG:
Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung!
Auswirkungen auf das Handwerk
Handwerker und andere Unternehmer, die Leistungen im B2B-Bereich erbringen, sind
von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnung betroffen.
Seit 2025 müssen sie in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen
Vorgaben zu erstellen und zu verarbeiten. Ab 2027 ist es für uns Pflicht,
elektronische Rechnungen zu versenden.